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   LAG Hamburg, 05.10.2000 - 7 Sa 48/00   

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https://dejure.org/2000,46555
LAG Hamburg, 05.10.2000 - 7 Sa 48/00 (https://dejure.org/2000,46555)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 05.10.2000 - 7 Sa 48/00 (https://dejure.org/2000,46555)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 05. Oktober 2000 - 7 Sa 48/00 (https://dejure.org/2000,46555)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.10.2000 - 7 Sa 48/00
    Die Beklagte ist nach Feststellung der Unwirksamkeit der von ihr ausgesprochenen Kündigung durch das erkennende Gericht bei Zugrundelegung der vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluss vom 17. Februar 1985 entwickelten Grundsätze (NJW 1985, 2968 f. [BAG 27.02.1985 - GS 1/84] ) verpflichtet, die Klägerin zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen.
  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.10.2000 - 7 Sa 48/00
    Der Zusatz war auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur NZA 94, 812; NZA 96, 334) nicht als selbstständiger Feststellungsantrag zu interpretieren.
  • BAG, 07.12.1995 - 2 AZR 772/94

    Verhältnis Kündigungsschutzklage - allgemeiner Feststellungsantrag; beschränkte

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.10.2000 - 7 Sa 48/00
    Der Zusatz war auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur NZA 94, 812; NZA 96, 334) nicht als selbstständiger Feststellungsantrag zu interpretieren.
  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 214/82

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung gegenüber einer unerkannt Schwangeren -

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.10.2000 - 7 Sa 48/00
    So hat das Bundesarbeitsgericht zutreffend in seinem Urteil vom 27. Oktober 1983 (2 AZR 214/82 -;, EzA § 9 MuSchG n. F. Nr. 24) ausgeführt, dass die Arbeitnehmerin nicht allgemein das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Schwangerschaftsmitteilung trägt.
  • LAG Berlin, 05.07.1993 - 9 Sa 9/93

    Mutterschutz: Beweislast hinsichtlich der Kenntnis des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamburg, 05.10.2000 - 7 Sa 48/00
    Die Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich weiterhin auf die Unverzüglichkeit der nachträglichen Mitteilung (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 05.07.1993, NZA 94, 319; KR-Pfeiffer, a.a.O., § 9 MuSchG, Rdnr. 58 m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur).
  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 730/00

    Überschreitung der Frist des § 9 Abs. 1 MuSchG - Vertretenmüssen

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 5. Oktober 2000 - 7 Sa 48/00 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
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